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Schimmelpilz

Desinfektion gegen Schimmelpilz, DIN Normen

Schimmelpilzbefall - Stand und Technik

Gesetzgebung zur Schimmelpilzdesinfektion

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob die begleitende Anwendung von Desinfektionsmitteln bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall in Innenräumen notwendig ist. Diese Diskussion ist hinfällig, da die Anwendung von Biozid-Produkten rechtlich geregelt ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Desinfektionsgegner bei allen möglichen Gegebenheiten behaupten, Desinfektion ist nicht Stand der Technik. Bei dieser Behauptung wird jedoch nicht beachtet, dass der Verzicht auf Desinfektion in vielen Fällen gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen und unangenehme Folgen für den Auftragnehmer haben kann. Wir gestatten uns hierzu folgende Hinweise:

Mit der Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag wird automatisch auch Teil C Vertragsbestandteil und ist z. B. für die Beurteilung maßgebend, wann ein Baumangel vorliegt. Entsprechen also beispielsweise bestimmte Bauleistungen nicht den DIN-Normen der VOB/C, liegt regelmäßig eine nicht vertragsgemäße und fachlich nicht den Regeln der Baukunst entsprechende Herstellung vor. (Quelle: www.anwalt.de)

Was besagen die DIN-Normen der VOB/C

Nachfolgend zitieren wir aus dem Kommentar zur VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18363 - Maler- und Lackiererarbeiten - Beschichtungen:

Unter Punkt 3.4 heißt es:

Organischer Bewuchs auf Altbeschichtungen ist biozid vorzubehandeln und zuentfernen. Auf Innenbeschichtungen kann organischer Bewuchs durch Schimmelpilze, auf Außenbeschichtungen zusätzlich durch Algen, Flechten und Moose auftreten. Dieser Bewuchs ist vor der Überholungsbeschichtung zu entfernen... Im Innenbereich sind die betroffenen Flächen zu desinfizieren.

Unter Punkt 4.2.17 ist nachzulesen: Das Vorbehandeln von organischem Bewuchs und Entfernen von Algen- und Pilzbefall sowie Leistungen zum Schutzder Oberflächen gegen Algen-, Pilz- und Insektenbefall. Der Auftragnehmer sollte den Auftraggeber bei vorhandenem Bewuchs darauf hinweisen, dass diese Vorarbeiten und die biozide Ausrüstung in Bezug auf die örtlichen Bedingungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

BFS-Merkblätter

Parallel hierzu wird im Kommentar zur VOB Teil C auch auf die BFS-Merkblätter hingewiesen, nach denen organischer Bewuchs chemisch vorzubehandeln ist. Nach eigenem Bekunden beschreiben die BFS-Merkblätter den Stand der Technik und dienen als fachliche Grundlage auch für Sachverständige, Planer und Architekten.

Desinfektion gegen Schimmelpilz ist nur Teil einer Sanierung

Es sollte selbstverständlich sein, dass Desinfektion immer nur ein Bestandteil einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung ist und grundsätzlich immer Ursachenbeseitigung, weitestgehende Entfernung des abgetöteten Schimmels, Rückbau bei Bedarf, Feinreinigung und abschließende Sanierungskontrolle durchzuführen sind.

Zusammenfassend ist klar geregelt, dass immer dann, wenn die VOB/B Bestandteil des Bauvertrages ist und Schimmelpilzbefall vorliegt, der Verzicht auf ein geeignetes Desinfektionsmittel bedeutet, dass nicht vertragsgemäß und fachlich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend angewendet wurde. Bekanntlich liegt auch dann ein Mangel vor, wenn es an der Ausführung an sich nichts zu bemängeln gibt.

Auf den Punkt gebracht kann nach Kenntnis dieser Regelwerke, Normen und Merkblätter abschließend festgehalten werden: Desinfektion als Bestandteil einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und auch dem Standder Technik.

Dieses Thema zeigt uns einmal mehr, wie wichtig Sinn und Zweck und Einsatzgebiete von Desinfektionsmitteln sind. Noch mehr Transparenz und Information auf den Märkten ist erforderlich. Der Aufforderung kommen wir gerne nach, als zuverlässiger und verantwortungsvoller Lieferant und Geschäftspartner. Und Sie wissen es schon, ich berate Sie gern!

Stuckateurmeister
Hans-Joachim Nowak

Strümpfelbach
Hindenburgstr. 30
71384 Weinstadt

 

Telefon: 07151 - 64814
Mobil keine Beratung

Telefax: 07151 - 610185 

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